82 digte verlangte hierauf die Telefonnummer von AF.________ und teilte mit, sie werde nächste Woche das Visum beantragen (Nr. 3 ff.). Am 31. Juli 2014 teilte die Beschuldigte mit, sie werde nächsten Dienstag das Visum beantragen. Sie verlangte von AF.________ den abfotografierten Reisepass, den diese ihr zusendete (Nr. 41 ff.). Am 9. August 2014 machte AF.________ sodann einen Rückzieher: Sie teilte der Beschuldigten mit, dass sie nun einen Freund habe, welcher sich um sie kümmern werde, und sie deshalb nicht mehr gehen wolle.