10.2 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Die Beschuldigte akzeptierte sämtliche erstinstanzlichen Schuldsprüche. Die Staatsanwaltschaft focht demgegenüber 7 Fälle an, in denen die Vorinstanz die Beschuldigte vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das AuG frei sprach. Auf diese Fälle wird nachfolgend eingegangen. 81 10.3 Umstrittene Fälle 10.3.1 Unbekannte Frau, «die von S.________ [Spitzname] kam» Es kann vollumfänglich auf E. 6.5.3 verwiesen werden. Der Anklagesachverhalt ist erwiesen.