Zudem habe sie die Opfer an Bordelle in der Schweiz vermittelt, ohne dass jene Opfer über eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügt hätten. Hinzu kommen 5 weitere Fälle, in denen die Beschuldigte Opfern, die sich bereits illegal in der Schweiz aufgehalten hätten und illegal der Prostitution nachgegangen seien, ein gefälschtes Dreimonats-Touristenvisum für den Schengenraum von der Deutschen Botschaft beschafft habe.