10. Sachverhalt und Beweiswürdigung 10.1 Anklagesachverhalt Der Anklagesachverhalt entspricht im Wesentlichen demjenigen des Menschenhandels (E. 6.1 hiervor): Die Beschuldigte habe den 88 Opfern ein kurzfristig gültiges Touristen-Visum für den Schengenraum sowie einen Flug organisiert und finanziert. Zudem habe sie die Opfer an Bordelle in der Schweiz vermittelt, ohne dass jene Opfer über eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügt hätten.