Auf den Opfern, und damit auch auf der unbekannten Frau, «die von S.________ [Spitzname] kam», lastete somit ein enormer Druck, in der Prostitutionstätigkeit ihre Schulden abzuarbeiten, wobei sie sich zu den Bordellbetreiberinnen, ihren Aufsichtspersonen und zur Beschuldigten in einer Abhängigkeitsposition befanden. Diese nutzten ihre Machtposition gezielt aus und diktierten sowohl die Lebens- als auch die Arbeitsbedingungen der Opfer. Sie beeinträchtigten dadurch die Handlungsfreiheit von Personen, die Prostitution betrieben.