79 Sie waren nicht immer frei, bestimmte Sexualpraktiken abzulehnen und es bestanden Preisvorgaben für die sexuellen Dienstleistungen. Die Beschuldigte fragte regelmässig via Line-Chat über die Höhe der Einkünfte der Opfer nach, rechnete mit diesen ab und teilte ihnen den Restschuldbetrag mit. Mehrfach kam die Beschuldigte persönlich bei den Bordellen vorbei und kassierte das ihr zustehende Geld ein. Auf den Opfern, und damit auch auf der unbekannten Frau, «die von S._