Die Bordellbesitzerinnen oder ihre Aufsichtspersonen kassierten das Entgelt für die erbrachten Dienstleistungen ein und bewahrten dieses auf. Die Opfer musste über ihre Einnahmen Buch führen, was von den Bordellbetreiberinnen bzw. ihren Aufsichtspersonen anhand des Kassenstandes kontrolliert wurde. Vergassen die Opfer, Einnahmen aufzuschreiben, ging die Differenz zu ihren Lasten. Von ihren Einnahmen mussten die Opfer vorab 50 % an das Bordell abgeben. Die restlichen 50 % wurden für Essen und Internetinserate sowie zur Schuldentilgung verwendet.