78 ausgeübt wird, entscheidet sich nach den Umständen des jeweiligen Falles (Urteil des Bundesgerichts 6B_493/2018 vom 18. September 2018 E. 2.2). Vorliegend befanden sich die Bordellbetreiberinnen und die Beschuldigte in einer Machtposition gegenüber den Opfern übten einen nicht unerheblichen Druck auf diese aus. Um in die Schweiz reisen zu können, nahmen die Opfer exorbitant hohe Schulden von CHF 25‘000.00 – 30‘000.00 auf sich. Sie hatten in der Schweiz aufgrund ihres illegalen Aufenthaltsstatuses keine andere Möglichkeit, als in der Prostitution zu arbeiten, um die Schulden abzubezahlen. Aufgrund der