Die Opfer waren verpflichtet, jeden Morgen das Studio zu reinigen. Die Beschuldigte leistete zur Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit der 30 Opfer folgende Tatbeiträge: - Auflage von horrenden Schuldbeträgen; 77 - regelmässiges Nachfragen via Line-Chat, allenfalls via Telefon, über die Höhe der Einkünfte der Opfer und damit Kontrolle der Einkünfte aus der Prostitutionstätigkeit - Ausrechnen und Angeben des jeweiligen Schuldenbestandes via Line-Chat - persönliches Einkassieren von Teilen der Schuldbeiträge anlässlich von Reisen in die Schweiz.