CHF 300.00; - Während der Schuldenlaufzeit durften die Opfer maximal CHF 1‘000.00 pro Monat für die Familie nach Thailand überweisen oder für eigene Bedürfnisse verwenden, wobei der Bezug vom 50 %- Anteil erfolgte, der auch für die Schuldentilgung verwendet wurde; - In den Studios gab es keinerlei Privatsphäre, jeder bekam grundsätzlich alles von den anderen mit, weshalb es kaum möglich war, ungestört zu sein oder überhaupt etwas alleine und ungesehen bzw. unüberwacht zu tun; - Es gab die Anweisung, sich bei einer Polizeikontrolle zu verstecken oder das Haus zu verlassen; - Die Opfer waren verpflichtet, jeden Morgen das Studio zu reinigen.