Die Abläufe in den Studio waren zudem von folgenden Regelungen bzw. Gegebenheiten geprägt: - Die Opfer waren verpflichtet, die Einnahmen aus der Prostitutionstätigkeit aufzuzeichnen, was durch die Studiobetreiberin kontrolliert wurde; - Die Kunden wurden der Reihe nach bzw. entsprechend dem Wunsch eines Freiers aufgrund des Internetinserats bedient, wobei teilweise keine Ablehnung von Kunden oder Sexualpraktiken möglich war oder die Ablehnung zu unangenehmen Konsequenzen für die Opfer geführt hätte, wie Zurechtweisungen durch die Studiobetreiberin oder andere Personen im jeweiligen Studio; -