- die Opfer beaufsichtigt, - den Kunden die Tür geöffnet und mit ihnen über den Preis verhandelt, - das Entgelt der Kunden einkassiert, - die Einkünfte in einem Behältnis aufbewahrt, auf das nur die Betreiberin Zugriff hatte, - den Kassenstand anhand der Aufzeichnungen über die Einnahmen der Opfer kontrolliert, - regelmässig abgerechnet und das Geld aufgeteilt, wobei sie jeweils 50 % der Einnahmen für sich behielten und die restlichen 50 % der Einnahmen an die Beschuldigte weiterleiteten. Die Abläufe in den Studio waren zudem von folgenden Regelungen bzw. Gegebenheiten geprägt: -