Die Opfer verfügten nicht über einen legalen Aufenthaltstitel und waren auch mangels Kenntnissen der hiesigen sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Gegebenheiten der Studiobetreiberinnen ausgeliefert. Die Opfer hatten – einmal in der Schweiz – keine andere Möglichkeit, als der illegalen Prostitution nachzugehen, um die ihnen auferlegten Schulden abzuarbeiten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ihre Familien zu unterstützen. Die jeweiligen Studiobetreiberinnen oder ihre Aufsichtsperson hatten namentlich