Die Opfer waren in den Studios verbindlichen Regeln und Vorschriften unterworfen, die ihre Freiheit bezüglich der Ausgestaltung der Prostitutionstätigkeit insgesamt einschränkten. Die Opfer standen zudem aufgrund der ihnen auferlegten horrenden Schulden in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Beschuldigten und zu den jeweiligen Bordellbetreiberinnen. Die Opfer verfügten nicht über einen legalen Aufenthaltstitel und waren auch mangels Kenntnissen der hiesigen sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Gegebenheiten der Studiobetreiberinnen ausgeliefert.