StGB) in echter Konkurrenz. Der Beschuldigten wird dabei vorgeworfen, in der Zeit von 2012 bis am 2. Oktober 2014 in Mittäterschaft mit den jeweiligen Studiobetreiberinnen die Handlungsfreiheit der 30 Opfer durch Überwachung beeinträchtigt und die Umstände der Prostitution bestimmt zu haben. Davon wurde die Beschuldigte in 29 Fällen bereits rechtskräftig schuldig erklärt. Die Opfer waren in den Studios verbindlichen Regeln und Vorschriften unterworfen, die ihre Freiheit bezüglich der Ausgestaltung der Prostitutionstätigkeit insgesamt einschränkten.