8.1 Anklagesachverhalt In den insgesamt 58 Fällen, in denen gemäss Anklageschrift das Schuldenmodell II zur Anwendung gelangt sei und die Beschuldigte nach Vermittlung der Opfer an die Bordellbetreiberinnen nichts mehr mit der Sache zu tun gehabt habe, erhob die Staatsanwaltschaft lediglich Anklage wegen gewerbsmässigen Menschenhandels (wobei Art. 195 Bst. b StGB durch Art. 182 StGB konsumiert wird).