Bei dieser Sachlage verfügt diese nicht über die erforderliche Entscheidungsfreiheit (Urteil des Bundesgerichts 6B_469/2014 vom 4. Dezember 2014 E. 3.3). Aufgrund der vielfältigen Abhängigkeiten, in der sich eine Prostituierte befinden kann, insbesondere, wenn sie sich ins Ausland begeben hat, ist der Begriff der tatsächlichen Zustimmung restriktiv auszulegen (Urteil des Bundesgerichts 6B_128/2013 vom 7. November 2013 E. 1.2). In den Fällen, die vom modus operandi der Beschuldigten erfasst waren, warb diese junge Menschen aus Thailand an, besorgte ihnen Flugtickets inklusive Visum und vermittelte sie an Bordelle in der Schweiz.