sowie der Straf- und Zivilklägerin C.________ beigelegt war. Als Mitteilinhaberin angegeben ist u.a. AH.________. Dem Visumsantrag ebenfalls beigefügt war eine Flugreservation für AD.________ mit Flug [Flugnummer] von Bangkok nach Malpensa am 20. Juli 2013. Die Flugreservation erfolgte durch die «DM.________ [Unternehmen].», das Unternehmen der Beschuldigten. Als Mitpassagierin angegeben waren BA.________ und die Beschuldigte (pag. 12‘424). Gemäss Immigrations-Check flog AD.________ schliesslich am 8. August 2013 von Bangkok in unbekannte Richtung weg. Eine Rückkehr erfolgte bisher nicht (pag. 798). Die Beschuldigte gab zu, für AD.