Im Visumsantrag von AD.________ vom 2. Juli 2013 (pag. 12‘405 ff.) ist die E-Mail- Adresse «EB.________ [E-Mail-Adresse]» aufgeführt, die auch in den Visumsanträgen von AN.________, AP.________, BM.________, BN.________ und BA.________ benutzt wurde. Dem Visumsantrag beigelegt war ein Firmenregisterauszug des Unternehmens «DO.________ [Unternehmen]» mit AD.________ als Teilinhaberin (pag. 12‘413 ff.), dessen Firmenregisterauszug (jeweils mit anderen Teilinhabern) auch den Visumsanträgen von X.________, CO.________ [Spitzname], AS.________, AU.________, CJ.________ und AH.________ sowie der Straf- und Zivilklägerin C.