mit Flug [Flugnummer] von Bangkok nach GB.________ am 7. Juni 2013 beigelegt. Die Flugreservation erfolgte durch die «DM.________ [Unternehmen].», das Unternehmen der Beschuldigten. Als Mitpassagiere angegeben war die Beschuldigte (pag. 12‘624). Gemäss Immigrations- Check flogen sowohl AC.________ als auch die Beschuldigte am 6. Juni 2013 von Bangkok weg. Gemäss Einreisestempel reiste die Beschuldigte nach GB.________ (pag. 774). Im Mobiltelefon der Beschuldigten war die im Visumsantrag angegebene Rufnummer von AC.________ als Kontakt gespeichert. AC.________ gab an, sie habe sich in der Schweiz und in Dänemark aufgehalten.