__ beigelegt war. Als Mitteilinhaber angegeben sind die Straf- und Zivilklägerin F.________ und die Beschuldigte. Dem Visumsantrag ebenfalls beigelegt war eine Flugbestätigung für AB.________ mit Flug [Flugnummer] von Bangkok nach Mailand am 1. März 2014. Die Flugreservation erfolgte durch die «DM.________ [Unternehmen].», das Unternehmen der Beschuldigten. Als Mitpassagierin angegeben waren CS.________ und CR.________ (pag. 14‘231). Gemäss Polizeirapport scheint die Flugbestätigung von der Beschuldigten oder einer ihrer Beteiligten selber fabriziert worden zu sein (pag. 721 f.). Tatsächlich flog AB.