Hätte es unter den angefochtenen Fällen Opfer gegeben, die sich freiwillig prostituiert hätten, hätte die Beschuldigte dies an dieser Stelle erwähnt. Sie tat das aber nicht, sondern bestätigte stattdessen ihre einstige Aussage. AA.________ stammt im Übrigen aus Roi Et im Nordosten Thailands, der ärmsten Region des Landes, in welcher der vorherrschende Wirtschaftssektor nach wie vor die Landwirtschaft ist (pag. 401). Zudem steht aufgrund der glaubhaften Aussagen von K.________ fest, dass AA.________ ihre Reise nicht selber finanzieren konnte. Es ist folglich davon auszugehen, dass AA.________ aus ärmlichen Verhältnissen stammte.