involviert war. Schliesslich ist naheliegend, dass die Beschuldigte bei allen drei Mitpassagierinnen (K.________, BY.________ und AA.________) gleich vorging, wobei sie bereits rechtskräftig eingestand, mit zwei der drei Frauen (K.________ und BY.________) gewerbsmässigen Menschenhandel betrieben zu haben.