Erstens wäre ein Preis von TBH 150‘000 für einen Familienbesuch absolut überrissen: der Mindestlohn in der Provinz Roi Et, aus der AA.________ stammt, betrug im Tatzeitpunkt rund TBH 166 pro Tag (Website: https://de.wikipedia.org/wiki/Roi_Et_(Provinz), zuletzt besucht am 2. Juni 2020). AA.________ hat somit rund 2.5 Jahresgehälter (sic) für das Visum bezahlt. Zweitens begleitete die Beschuldigte AA.________ auf ihrer Reise in die Schweiz. Das wäre nicht nötig gewesen, hätte AA.________ bloss ihren Onkel besuchen wollen. Drittens sprechen Inhalt und Umstände der Einreichung des Visumsantrags gegen die Version der Beschuldigten: