Sie alle hätten gewusst, dass sie sich in der Schweiz prosituieren würden. Sie hätten aber nicht gewusst, wo in der Schweiz sie schliesslich hinkommen würden. Auch AA.________ sei in die Schweiz gekommen, um diese Arbeit zu verrichten. Nach Schätzung von K.________ sei AA.________ etwa 27 oder 28 Jahre alt gewesen [Anmerkung: AA.________ war zu diesem Zeitpunkt 29 Jahre alt]. Nach der Ankunft in GB.________ habe die Beschuldigte telefoniert und danach sei K.________ von DG.________ und einem gewissen «FM.________» mit einem Taxi abgeholt worden, die Beschuldigte sei zusammen mit BY.________ mit dem Zug weitergereist und AA.