68 [Anm.: Spitzname von BY.________, in Bezug auf welche die Beschuldigte den Vorwurf des gewerbsmässigen Menschenhandels ebenfalls eingestand] geheissen und den Namen der zweiten Frau [Anm.: AA.________] wisse sie nicht mehr. Die beiden Frauen seien mit ihr und der Beschuldigten über Wien nach GB.________ gereist. Sie hätten sich während der Reise miteinander unterhalten. Die beiden anderen Frauen seien aus dem gleichen Grund in die Schweiz gekommen wie sie. Sie alle hätten gewusst, dass sie sich in der Schweiz prosituieren würden.