Die Beschuldigte kommunizierte mit AA.________ via Line. Der Chat beginnt am 30. Mai 2014 und endet am 6. Juni 2014 (mithin 2.5 Wochen vor ihrer Einreise in die Schweiz) damit, dass die Beschuldigte ihr das abfotografierte Schengenvisum schickt (pag. 626, der Chatverlauf wurde offenbar nicht extrahiert). Die Straf- und Zivilklägerin K.________, in Bezug auf welche die Beschuldigte den Vorwurf des gewerbsmässigen Menschenhandels bereits eingestand, sagte aus, die Beschuldigte sei am Abreisetag mit zwei Frauen, die sie vorher noch nie gesehen habe, zum Flughafen gekommen. Eine habe «BY.________ [Spitzname]»