In den Akten befindet sich der Visumsantrag von AA.________, datierend vom 30. Mai 2014 (pag. 14‘143 ff.). Darin aufgeführt ist die E-Mail-Adresse «DT.________ [E-Mail-Adresse]», die auch in den Visumsanträgen von AB.________, AW.________, CR.________, BG.________ und CS.________ sowie der Straf- und Zivilklägerin K.________ benutzt wurde. Dem Visumsantrag beigelegt war ein Firmenregisterauszug des Unternehmens «DU.________ [Unternehmen]» mit AA.________ als Teilinhaberin (pag. 14‘146 ff.), dessen Firmenregisterauszug (jeweils mit anderen Teilinhabern) auch den Visumsanträgen von AC.