Der entsprechene Antrag wurde jedoch bereits vernichtet. Fest steht jedenfalls, dass Z.________ gemäss Immigrations-Check am 27. September 2013 von Bangkok in unbekannte Richtung wegflog (pag. 767 f.). Die Verbindung zur Beschuldigten entstand dadurch, dass im Firmenregisterauszug, der dem Visumsantrag von AN.________ beigelegt war, Z.________ als Teilinhaberin des Unternehmens «DK.________ [Unternehmen]» aufgeführt wurde (pag. 14‘722 ff.). Der Visumsantrag von AN.________ wurde von der Beschuldigten ausgefertigt (pag. 1‘695 Z. 969 ff.).