Im Rahmen einer Intervention in einem Bordell in GD.________ wurde eine Kopie des Reisepasses von Z.________ gefunden (pag. 2‘814 Z. 1‘190 ff.). Darauf angesprochen gab die Betreiberin des Bordells, DS.________, an, Z.________ habe vor ein oder zwei Jahren bei ihr als Prostituierte gearbeitet. Ihr Name sei nirgends registriert, da sie nur ein paar Tage da gewesen sei. Ihr Arbeitsnahme sei «Z.________ [Spitzname]» gewesen. Sie sei mit ihrem Schweizer Kollegen weggegangen. Sie wisse aber nicht, wo sie jetzt seien, in welcher Region sie lebten oder ob Z.________ sich nach wie vor prostituiere.