Gemäss Immigrations-Check flog Y.________ zusammen mit X.________ am 25. Februar 2013 von Bangkok in unbekannte Richtung weg (pag. 575). Die Beschuldigte gab an, sie denke, Y.________ sei zusammen mit X.________ zu ihr gekommen, damit sie für sie ein Visum beantrage. Als der Antrag genehmigt worden sei, hätten die beiden Frauen ihr dafür je TBH 150‘000.00 (ungefähr CHF 4‘500.00) bezahlt. Die Beschuldigte nehme an, die beiden seien in die Schweiz gekommen, sie wisse aber nicht wohin. Der Name der Betreiberin des Bordells (DQ.__