65 Der Name «DQ.________» sage ihr nichts und auf Vorhalt eines Fotos gab die Beschuldigte an, sie habe ihr Gesicht noch nie gesehen. Auf Vorhalt der Flugbestätigung gab die Beschuldigte an, sie denke, X.________ sei zusammen mit Y.________ zu ihr gekommen wegen einem Visum. Sie hätten je TBH 150‘000.00 (ungefähr CHF 4‘500.00) bezahlt (pag. 2‘589 Z. 1‘209 ff.).