Sie denke, sie habe das Visum für sie beantragt. Sie sei sich nicht sicher, wohin die Frau gegangen sei, aber es könne sein, dass sie in die Schweiz gekommen sei. Sie habe sie nur gebeten, das Visum zu beantragen. Auf Vorhalt des Visumantrags gab die Beschuldigte an, sie wisse nicht, was X.________ in der Schweiz getan habe. Sie habe sich nicht getraut zu fragen, da X.________ einen guten Eindruck auf sie gemacht habe. Auf Vorhalt, dass X.________ während einer Rotlichtkontrolle in FR.________ angehalten wurde, gab die Beschuldigte an, sie habe dazumals nocht nicht gewusst, dass es eine Stadt gebe, die FR.________ heisse. Das erste Mal, dass sie von FR.________ gehört habe, sei von AR.