61 Die Beschuldigte gab an, P.________ habe die unbekannte Thailänderin in die Schweiz geschickt. Die Frau sei aber bereits am Flughafen verschwunden. P.________ habe sie daraufhin gefragt, ob sie jemanden in der Schweiz kennen würde, worauf die Beschuldigte DC.________ kontaktiert habe. Auf Frage, wieso P.________ die Beschuldigte um Hilfe gebeten und nicht direkt DC.________ kontaktiert habe [Anm: P.________ kannte sowohl die Beschuldigte als auch DC.