Sie kenne die Frau auf dem Bild auch nicht. Die unbekannte Thailänderin sei geflohen, um ihre Schulden nicht abbezahlen zu müssen. Die Schulden stammten von der Organisation für das Visum und die Reise in die Schweiz. Sie wisse nicht, ob die unbekannte Thailänderin die Schulden bei der Beschuldigten gehabt habe, da diese ihr nur das Foto geschickt habe (pag. 5‘049 Z. 210 ff.).