Im Strafverfahren gegen die Bordellbetreiberin DC.________ wurde durch die Kantonspolizei FU.________ das Mobiltelefon der Betroffenen ausgewertet und dabei in einer MMS vom 17. Februar 2012 das Bild einer unbekannten Thailänderin gefunden (pag. 4‘790). DC.________ gab an, die Frau auf dem Bild sei eine Prostituierte aus Thailand, welche ihre Schulden nicht bezahlt habe. Sie sei kurz nach ihrer Ankunft in die Schweiz geflüchtet. Die Beschuldigte habe DC.________ per Telefon kontaktiert um zu fragen, ob sie die Frau schon einmal gesehen habe.