58 der Beschuldigten und die aktenkundigen Zahlungen ab März 2013) in keiner Weise würdigte. DH.________ gab mehrfach und dezidiert an, es gebe eine von anderen unterscheidbare unbekannte Frau, «die von S.________ [Spitzname] kam». Es sei diese Frau gewesen, durch welche sie die Beschuldigte erstmals kennen gelernt habe. Diese Frau habe ab Dezember 2012 / Januar 2013 für zwei Monate, d.h. bis ungefähr März 2013 bei ihr gearbeitet.