57 Die Bordellbetreiberin DH.________ gab an, eine Frau sei durch die Beschuldigte in die Schweiz zu «S.________ [Spitzname]» (S.________, Betreiberin des Studios T.________ in FQ.________) gekommen. Es sei diese Frau gewesen, durch welche DH.________ schliesslich die Beschuldigte kennen gelernt habe. Die Beschuldigte habe nämlich DH.________ kontaktiert und gesagt, S.________ [Spitzname] habe im Moment viele Frauen, ob sie drei davon haben möchte. DH.________ habe dann nur die unbekannte Frau, «die von S.________ [Spitzname] kam», genommen.