Es ist nicht klar, ob die Beschuldigte über die Visumsbeschaffung hinaus auch als Vermittlerin oder Anbieterin aufgetreten ist. Wie gesagt, gab es mehrere Organisationen, die junge Frauen aus Thailand an Bordelle in der Schweiz vermittelten und die in Bezug auf diesen Fall für die Kontaktherstellung verantwortlich gewesen sein könnten. Namentlich hatten Q.________ und R.________ Kontakte in die Schweiz und brauchten die Beschuldigte nicht für die Vermittlung (pag. 1‘905; pag. 4‘701 Frage 15).