gegangen. Sie wisse aber nicht mehr, wer diese Person gewsen sei, da sie nicht viel mit P.________ zusammengearbeitet habe. Sie habe die Person jedenfalls nicht als Teilinhaberin einer ihrer Firmen angegeben, da sie dies zu jener Zeit noch nicht gemacht habe. Stattdessen habe sie von Firmen einen Lohnausweis verlangt, damit es so aussehe, als ob die Person bei ihnen arbeite. Mit den Firmenregistereinträgen habe sie erst Anfang 2012 angefangen. Als Gegenleistung für das Visum habe sie von P.________ TBH 150‘000 (ungefähr CHF 4‘500.00) bzw. TBH 100‘000 (ungefähr CHF 3‘000.00) erhalten (pag. 1‘538 Z. 820 ff.;