Zudem rückte sie mit Informationen nur verzögert raus und zu einem Zeitpunkt, den es den Opfern erschwerte, noch einen Rückzieher zu machen. Dies führte dazu, dass keines der Opfer vollständig über Schulden-, Lebens- und Arbeitsumstände aufgeklärt war, als es sich in die Schweiz begab. Treffend in Bezug auf den modus operandi der Beschuldigten scheint daher die Aussage von C.________ anlässlich ihrer Einvernahme vom 23. Oktober 2014 (pag. 5‘185 Z. 155 ff.): A.________ [Spitzname] sagte mir, ich würde hier als Prostituierte arbeiten. A.________ [Spitzname] hat mir nicht gross erzählt, was ich hier machen würde.