Hinzu kommt, dass die Beschuldigte mit Informationen nur sehr spährlich und zu einem Zeitpunkt rausrückte, als sie die Opfer damit überrumpelte oder sich diese bereits zu einem gewissen Grad verpflichtet hatten. So erfuhren beispielsweise manche von der exorbitanten Höhe der Schulden erst, nachdem sie bereits all ihre Unterlagen zum ersten Treffen mit der Beschuldigten mitgebracht und damit keine Möglichkeit mehr hatten, den (verdächtigerweise) in CHF angegebenen Schuldbetrag in TBH umzurechnen. Viele erfuhren davon sogar erst nach Ausstellen des Visums.