Zusammengefasst ist somit festzuhalten, dass über keines der Opfer der Gruppe 1 («Paradefälle») gesagt werden kann, es sei vollumfänglich über die Bedingungen der Vereinbarung mit der Beschuldigten aufgeklärt worden. Das krasseste Beispiel ist E.________, die nicht wusste, dass sie sich wird prostituieren müssen. Aber auch die anderen Opfern wussten nicht, unter welchen Arbeitsbedingungen sie der Prostitution nachzugehen hätten.