Sie habe ein komisches Gefühl gehabt. Sie habe die Vorstellung gehabt, dass sie in ein Haus kommen werde, dass sie wie eine Familie sein würden, dass sie alleine arbeiten und ein Schlafzimmer haben werde. Aber dem sei nicht so gewesen. Es habe verschiedene Zimmer gehabt und ein Zimmer mit «Bodyschaum» und auch ein Domina-Zimmer. Es sei ein komisches Gefühl für sie gewesen. Sie habe sich nicht vorstellen können, auch dort zu schlafen (pag. 5‘525 Z. 547 ff.). Zusammengefasst ist somit festzuhalten, dass über keines der Opfer der Gruppe 1 («Paradefälle») gesagt werden kann, es sei vollumfänglich über die Bedingungen der Vereinbarung mit der Beschuldigten aufgeklärt worden.