_ habe abgeben müssen (pag. 3‘670 Z. 797 ff.). Sie habe daher erst im Nachhinein gemerkt, dass sie in Wirklichkeit den doppelten Schuldbetrag bezahlen müsse (pag. 3‘672 Z. 849 ff.). AZ.________ gab an, sie habe sich nicht vorstellen können, wie das Leben in der Schweiz sein werde. Sie habe gewusst, welcher Tätigkeit sie in der Schweiz nachgehen werde. Die Beschuldigte habe ihr gesagt, dass sie in der Schweiz als Sexarbeiterin viel Geld verdienen könne. Sie habe ihr aber nicht im Detail erzählt, wie oft sie in einem Tag bedienen müsse, sie habe ihr einfach gesagt, dass sie in wenigen Monaten sehr viel Geld verdienen werde, welches sie dann zurück nach Thailand nehmen könne.