Z. 149 ff.). Es bleibt unklar, ob diese Angaben der Wahrheit entspra- 53 chen oder ob DG.________ nicht doch einen Betrag für Essen und Internetwerbung auf die Schulden draufschlug, wie sie selber angab. Klar ist jedenfalls, dass L.________ vor ihrer Reise in die Schweiz nichts vom Schuldenmodell wusste. Bevor sie in die Schweiz kam, dachte sie, dass sie 50 % ihrer Einnahmen werde abgeben müssen, die anderen 50 % jedoch für sich behalten dürfe. Als sie dann aber angefangen habe zu arbeiten, war es so, dass sie 50 % für Schulden habe bezahlen und die anderen 50 % DG.________ habe abgeben müssen (pag.