Man habe ihr auch gesagt, dass das Visum ein Jahr lang gültig sei. Sie habe nicht gewusst, dass es sich nur um ein kurzzeitig gültiges Touristenvisum handle (pag. 3‘486 Z. 301 ff.). Auch bei N.________ war die Aufklärung mangelhaft. So habe sie beispielsweise gedacht, sie werde in der Schweiz etwa TBH 50‘000 (ungefähr CHF 1‘500.00) pro Woche verdienen. Tatsächlich seien es dann aber nur etwa CHF 1‘000.00 gewesen. Das sei weniger gewesen, als sie erwartet habe. Grund sei gewesen, dass es sehr wenig Kunden und gleichzeitig viele Sexarbeiterinnen gehabt habe (pag. 6‘156 Z. 262 f.; pag. 6‘168 Z. 183 ff.).