Z. 432 ff.). Über die Arbeitsverhältnisse in der Schweiz informierte die Beschuldigte C.________ überhaupt nicht (pag. 5‘328 Frage 174). Diese entsprachen im Ergebnis denn auch offenbar nicht ihren Vorstellungen, gab C.________ doch an, als sie in Bangkok als Prostituierte gearbeitet habe, seien die Arbeitsbedingungen «freier» gewesen (pag. 5‘328 Frage 175). Ferner gab die Beschuldigte C.________ an, Miete und Lebenskosten seien in den CHF 30‘000.00 inbegriffen, was nicht der Wahrheit entsprach (pag. 5‘185 Z. 155 ff.; pag. 5‘187 Z. 248 ff.).