Z. 237 ff.). Sie habe aber nicht nachgefragt, da sie unbedingt in die Schweiz gewollt habe (pag. 5‘329 Frage 181). Des Weiteren informierte die Beschuldigte C.________ nicht darüber, wie hoch ihre Einnahmen in der Schweiz sein würden bzw. wie lange es dauern werde, bis sie ihre Schulden abbezahlt haben werde. Sie gab C.________ lediglich an, man könne in der Schweiz «viel Geld verdienen» (pag. 5‘185 Z. 155 ff.; pag. 5‘328 Frage 172). Über das Schuldenmodell, welches de facto die Höhe der Schulden verdoppelte (von CHF 30‘000.00 auf CHF 60‘000.00), wurde C.________ erst nach ihrer Ankunft in der Schweiz informiert (pag. 5‘186 Z. 159 ff.; pag. 5‘187 Z. 248 ff.; pag. 5‘234 Z. 432 ff.).