__ beispielsweise vom Schuldbetrag von CHF 30‘000.00 erst anlässlich ihres ersten Treffens mit der Beschuldigten, bei welchem sie bereits ihren Reisepass etc. abgeben sollte und mithin in diesem Zeitpunkt den Entschluss, in die Schweiz zu reisen, bereits im Grundsatz gefasst hatte. Die Beschuldigte gab den Betrag zudem in CHF und nicht TBH an, was ungewöhnlich wirkt angesichts der Tatsache, dass es sich um ein Treffen zwischen zwei thailändischen Staatsangehörigen in Thailand handelte. C.________ gab denn auch an, beim Treffen mit der Beschuldigten keine Vorstellung davon gehabt zu haben, wie hoch der Betrag von CHF 30‘000.00 in TBH tatsächlich sei (pag. 5‘229 Z. 237 ff.).